"Meinungsfreiheit überwiegt Datenschutz"
Posted by Thomas K. Thu, 24 Aug 2006 10:30:00 GMT
Der Frankfurter Jurist und Datenschützer Dr. Patrick Breyer hat in seinem Blog einen interessanten Artikel zur datenschutzrechtlichen Situation von MeinProf.de veröffentlicht, der auch einen kurzen Briefwechsel mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix umfasst.
Herr Breyer legt dabei ausführlich dar, weshalb die Meinungsfreiheit in diesem Fall den Datenschutz überwiegt. Er nennt dabei auch einige Forderungen, die seiner Ansicht nach ausreichen um die Interessen der bewerteten Dozenten zu wahren. Diese umfassen vor allem die Möglichkeit, dass Dozenten eine Stellungnahme zu den eingetragenen Bewertungen abgebenen können und auch explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich um subjektive und nicht nachprüfbare Bewertungen handelt - zwei Punkte, die wir bereits vor einigen Monaten umgesetzt haben.
Ein weiterer Teil seiner Abhandlung befasst sich mit der Frage, ob uns als Diensteanbieter eine allgemeine Überwachungs- und Forschungspflicht auferlegt werden kann, ob rechtswidrige Inhalte bei MeinProf.de wurden. Hier geht Herr Breyer - konform mit dem § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG und der jüngsten Entscheidung des OLG Düsseldorf - davon aus, dass sich für uns als Betreiber keine weiteren Prüfungspflichten ergeben und wir erst bei Kenntnisnahme rechtsverletzender Äusserungen eingreifen müssen.
Allen Interessierten sei nochmal eine Lektüre des Artikels empfohlen.
Other posts about this post.
This post has been discussed on the following web sites / blogs. If you wish to trackback to this post please use the following trackback address: /articles/trackback/47
Spread the word.
MeinProf-Blog supports RSS (Real Simple Syndication), and Trackbacks from other blogs.
Your Comments.
Leave your own response