Dazu unsere Pressemitteilung
Berlin, den 28.04.2008. Die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf sollen durch einen Bußgeldbescheid vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kapitulation gezwungen werden. Die Initiatoren des Portals geben aber nicht auf und werden die Interessen ihrer Kommilitonen gegebenenfalls auch vor Gericht durchsetzen.
Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit nunmehr 2,5 Jahren und konnte inzwischen 300.000 Bewertungen sammeln. Auf dieser Grundlage wurde 2007 das erste Ranking deutscher Hochschulen veröffentlicht, das allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigt.
Die Qualität der Lehre ist in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Erstmals wird über Hochschulexzellenz abseits der Forschung öffentlich diskutiert. Durch MeinProf kommt Bewegung in die deutsche Hochschullandschaft, und in ersten Fällen konnte schon eine Verbesserung der Lehrqualität von Studenten und Dozenten festgestellt werden. Dennoch wird eine Plattform, die Leistung und Standards öffentlich darstellt und diskutiert, nicht von jedem gern gesehen. So versuchte ein Professor im vergangenen Jahr die Veröffentlichung seines Namens und der Bewertungen seiner Lehrveranstaltungen gerichtlich zu unterbinden. Er scheiterte mit diesem Versuch vor dem Landgericht Berlin.
Trotz dieser und vergleichbarer gerichtlicher Entscheidungen hat es sich der Berliner Datenschutz zur Aufgabe gemacht, den studentischen Initiatoren des Projektes das Leben schwer zu machen. Die Behörde will zwei Ordnungswidrigkeiten entdeckt haben, welche jeweils mit bis zu 25.000 € bestraft werden können.
So vergleicht der Datenschutz das Portal mit der SCHUFA und besteht auf eine Schließung für die Öffentlichkeit. Bewertungen dürften nur eingesehen werden, wenn die Studierenden nachweisen können, dass sie die Veranstaltung tatsächlich besucht hätten. Lehrevaluationen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie von zukünftigen und aktuellen Studenten sowie Hochschulvertretern eingesehen werden können.
Des Weiteren verlangt die Behörde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen, sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren. Die Forderung ist praktisch nicht umsetzbar, jedoch wurden sämtliche Gegenvorschläge der Betreiber – wie beispielsweise die regelmäßige Benachrichtigung der jeweiligen Hochschulen – von der Datenschutzbehörde abgelehnt.
Der Anwalt von MeinProf, Dr. Lambert Grosskopf, selbst Dozent an der Hochschule Bremen, hält die Rechtsauffassung des Datenschutzes für falsch: "Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern und kann nicht nur den Inhalt, sondern auch den Ort und damit die Verbreitung seiner Äußerung frei bestimmen."
Nach Auskunft von Thomas Metschke, Mitgründer von MeinProf, werden die Berliner Betreiber gemeinsam mit ihrem Anwalt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen: „Wir stellen uns darauf ein, das vor Gericht auszutragen. Es geht um Transparenz und Qualitätsverbesserung der Lehre. Wir werden uns durch den" Bußgeldbescheid nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern weiter die Interessen der Studenten vertreten. Wir machen das für unsere Kommilitonen."