Die Studiengebühr in Baden-Württemberg ist rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro seien sozialverträglich, so die Richter in der Begründung.
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Es scheint also so als ob sich die Studiengebühren grundsätzlich durchsetzen. Es sei denn es kommt zu besonderen "Wahlsituationen" wie in Hessen oder Österreich.