Erneuter Erfolg vor Gericht

Posted by: Alexander Thu, 12 Mar 2009 13:39:47 GMT

Die Arbeiten am Relaunch von MeinProf halten uns so auf Trab, dass wir beinahe vergessen hätten, von unserem erneuten Erfolg vor Gericht zu berichten: Ein Dozent aus Regensburg hatte uns verklagt, vor dem Landgericht aber keine Chance gehabt. Die Klage wurde klar abgewiesen und wir können einen weiteren rechtlichen Erfolg verbuchen. Natürlich hauptsächlich dank unseres Anwalt Prof. Dr. Grosskopf.

Hier ist die Überschrift aus der Pressemitteilung:

Die Klage eines Professors der FH Regensburg gegen die Betreiber der Bewertungsplattform MeinProf.de wurde vom Landgericht Regensburg abgewiesen. Der Dozent forderte die Löschung sämtlicher Einträge auf dem Portal sowie bei Zuwiderhandlung 250.000 Euro oder 6 Monate Ordnungshaft für die Betreiber.

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So, und jetzt können wir uns weiter dem Relaunch widmen. Alle wichtigen und neuen Funktionen sind inzwischen fertig gestellt. Wir müssen jetzt noch ein paar Texte überarbeiten und die letzten kleinen Layoutfehlerchen bereinigen. Bald - versprochen! - geht die neue Version online. Wir freuen uns sehr darauf und werden wahrscheinlich nach all den Strapazen der letzten Monate eine große Party feiern. Hoffentlich seid ihr alle dann genau so zufrieden und glücklich mit dem neuen, vollkommen überarbeiteten Portal, wie wir es sind.

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Studiengebühren bzw. Studienbeiträge in Österreich: Eine kleine Übersicht

Posted by: Thomas M. Thu, 20 Nov 2008 21:45:20 GMT

Auch die Deutschen und Schweizer Studierenden haben es ja sicher mitbekommen. In Österreich wurden die Studiengebühren zum 01.01.2009 abgeschafft.

Wir wollen hier aufgrund der großen Verwirrungen, wer warum jetzt evtl. doch etwas zahlt, einen "kleinen" Post in unserem Blog dazu schreiben. Zu Themen wie ob das finanz- oder hochschulpolitisch klug ist, äußern wir uns nicht - wir haben da ja eh keinen Einfluss drauf. :D Jetzt ist es so und für die meisten Studierenden bedeutet es einfach eine Entlastung. Nun zu den Fakten ..

Das Gesetz

besagt, dass

  • Studierende aus der Europäischen Union und
  • Studierende, die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages Österreichern in Hinblick auf den Berufszugang gleichgestellt sind (z.B. Studenten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder Konventionsflüchtlinge)
erst wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschreiten einen Studienbeitrag leisten müssen. Also kurz ab dem dritten Semester drüber zahlt man.

Wenn während der Zeit des Studiums ein Präsenz-Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wird, wird man dafür nicht bestraft. Sprich: Die Zeiten werden nicht auf die Studiendauer angerechnet.

Bereits ab dem ersten Semester muss man als Studierender aus Drittstaaten einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester zahlen. Der doppelte Studienbeitrag von früher entfällt also. Außerdem müssen Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern (DAC-Liste) voraussichtlich weiterhin keinen Studienbeitrag zahlen müssen.

Befreiung vom Studienbeitrag

Natürlich gibt es weiterhin gute Gründe sich vom Studienbeitrag befreien zu lassen. Das sind die folgenden:

  • eine Krankheit, welche einen mehr als 2 Monate am Studium hindert,
  • eine Schwangerschaft (auch hier mehr als 2 Monate Hinderung am Studienfortschritt),
  • die überwiegende Betreuung von eigenen oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Geburtstag bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt,
  • Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% und
  • NEU: eine Erwerbstätigkeit mit einem Jahreseinkommen von mindestens 4886,14 Euro (das sind 14 mal die Geringfügigkeitsgrenze).
Vor allem der letzte Punkt sollte vielen Studierenden sehr helfen. Da man früher ja regelrecht bestraft worden ist, wenn man etwas dazuverdienen musste.

Nachgewiesen werden muss hier immer das vergangene Jahr. Also für das SS 09 und das WS 09/10 muss das Einkommen des Kalenderjahres 2008 nachgewiesen werden.

Welche Nachweise für die anderen Erlassgründe vorgelegt werden müssen, ist derzeit noch offen. Sicher ist aber: Sie müssen bis zum Ende der Zulassungsfrist (bzw. Nachfrist) eingereicht werden. Schafft man dies nicht, muss man den Studienbeitrag vorstrecken und bekommt ihn dann zurückerstattet.

Interessant ist noch eine Kleinigkeit. Wenn man das alles wörtlich nimmt - sprich eine Abschaffung ab dem 01.01.2009, müsste man sich von der Uni ja vom Studienbeitrag dieses Semester den Teil für den Jänner zurückerstatten lassen können?

Alle Angaben sind gut recherchiert, trotzdem können wir natürlich hier keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. :) Wir hoffen ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

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MeinProf im Focus

Posted by: Alexander Mon, 09 Jun 2008 11:04:24 GMT


Daniel, Alex, Jonathan, Thomas M.
© 2008 Dietmar Gust, http://www.gustfoto.de

Der Focus hat mal wieder über uns berichtet. Der Artikel ist bereits im Heft von letzter Woche erschienen, aber irgendwie haben wir es nicht geschafft, auch darüber zu berichten.

Unter dem Titel "Existenzielle Bedrohung" wurde über unseren aktuellen Rechtsstreit mit dem Datenschutz sowie dessen Auswirkungen auf andere Bewertungsportale im Internet berichtet.

Dem Artikel ging ein ewiges hin und her um einen Termin für ein Fotoshooting voraus. Leider haben wir es wieder nicht geschafft, einen Termin zu fünft zu arrangieren. Dementsprechend fehlt auf dem abgebildeten Foto der zweite Thomas, der sich an diesem Tag außerhalb Deutschlands herumtreiben musste.

Also traten wir in der gleichen Besetzung wie beim ersten Fotoshooting für den Focus vor eineinhalb Jahren an - mit dem gleichen Fotografen und an den gleichen beiden Schauplätzen. Die Studenten, die im EB 302 der TU Berlin auf den Beginn ihrer Vorlesung warteten, haben auch etwas merkwürdig geguckt als wir mit dem Shooting anfingen. :) Wie immer hatten wir sehr viel Spaß, und wir bedanken uns bei Dietmar Gust für die schönen Fotos und die Erlaubnis, eines hier veröffentlichen zu dürfen.

Update

Der Artikel ist auch im Focus-Onlinearchiv zu finden: Existenzielle Bedrohung.

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Datenschutz verhängt Bußgeld gegen MeinProf

Posted by: Thomas M. Mon, 28 Apr 2008 10:16:10 GMT

Dazu unsere Pressemitteilung

Berlin, den 28.04.2008. Die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf sollen durch einen Bußgeldbescheid vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kapitulation gezwungen werden. Die Initiatoren des Portals geben aber nicht auf und werden die Interessen ihrer Kommilitonen gegebenenfalls auch vor Gericht durchsetzen.

Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit nunmehr 2,5 Jahren und konnte inzwischen 300.000 Bewertungen sammeln. Auf dieser Grundlage wurde 2007 das erste Ranking deutscher Hochschulen veröffentlicht, das allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigt.

Die Qualität der Lehre ist in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Erstmals wird über Hochschulexzellenz abseits der Forschung öffentlich diskutiert. Durch MeinProf kommt Bewegung in die deutsche Hochschullandschaft, und in ersten Fällen konnte schon eine Verbesserung der Lehrqualität von Studenten und Dozenten festgestellt werden. Dennoch wird eine Plattform, die Leistung und Standards öffentlich darstellt und diskutiert, nicht von jedem gern gesehen. So versuchte ein Professor im vergangenen Jahr die Veröffentlichung seines Namens und der Bewertungen seiner Lehrveranstaltungen gerichtlich zu unterbinden. Er scheiterte mit diesem Versuch vor dem Landgericht Berlin.

Trotz dieser und vergleichbarer gerichtlicher Entscheidungen hat es sich der Berliner Datenschutz zur Aufgabe gemacht, den studentischen Initiatoren des Projektes das Leben schwer zu machen. Die Behörde will zwei Ordnungswidrigkeiten entdeckt haben, welche jeweils mit bis zu 25.000 € bestraft werden können.

So vergleicht der Datenschutz das Portal mit der SCHUFA und besteht auf eine Schließung für die Öffentlichkeit. Bewertungen dürften nur eingesehen werden, wenn die Studierenden nachweisen können, dass sie die Veranstaltung tatsächlich besucht hätten. Lehrevaluationen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie von zukünftigen und aktuellen Studenten sowie Hochschulvertretern eingesehen werden können.

Des Weiteren verlangt die Behörde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen, sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren. Die Forderung ist praktisch nicht umsetzbar, jedoch wurden sämtliche Gegenvorschläge der Betreiber – wie beispielsweise die regelmäßige Benachrichtigung der jeweiligen Hochschulen – von der Datenschutzbehörde abgelehnt.

Der Anwalt von MeinProf, Dr. Lambert Grosskopf, selbst Dozent an der Hochschule Bremen, hält die Rechtsauffassung des Datenschutzes für falsch: "Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern und kann nicht nur den Inhalt, sondern auch den Ort und damit die Verbreitung seiner Äußerung frei bestimmen."

Nach Auskunft von Thomas Metschke, Mitgründer von MeinProf, werden die Berliner Betreiber gemeinsam mit ihrem Anwalt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen: „Wir stellen uns darauf ein, das vor Gericht auszutragen. Es geht um Transparenz und Qualitätsverbesserung der Lehre. Wir werden uns durch den" Bußgeldbescheid nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern weiter die Interessen der Studenten vertreten. Wir machen das für unsere Kommilitonen."

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Neue Nutzungsbedingungen

Posted by: Alexander Mon, 29 Oct 2007 11:03:22 GMT

Vor einigen Tagen haben wir neue Nutzungsbedingungen für MeinProf veröffentlicht:

Die neuen Bedingungen schaffen mehr Klarheit und Sicherheit für die Nutzer und uns. So sind zum Beispiel jetzt die Voraussetzungen zur Registrierung, der Ablauf der Mitgliedschaft und die Rechte und Pflichten beider Seiten genau dargestellt.

Unsere Server arbeiten z.T. noch daran, die eMails mit der Information über diese Änderungen zu verschicken, mit denen wir unserer Meldepflicht nachkommen.

Alle Nutzer, die sich vor dem 22.10.2007 auf MeinProf registriert haben, können sich noch bis 11.11.2007 bei uns melden und Einspruch gegen die neuen Nutzungsbedingungen erheben. Die Accounts der Nutzer, die sich nicht mit den neuen Bedingungen einverstanden erklären, werden gelöscht. Natürlich kann jeder Benutzer auch nach Ablauf dieser Frist noch selbständig sein Konto bei uns aufgeben.

Die alten Nutzungsbedingungen sind noch bis auf weiteres auf unsereren Seiten einsehbar (MeinProf.de, MeinProf.at). Bei Fragen oder Anmerdkungen zu den neuen Bedingungen, schreibt uns eine eMail: info@meinprof.de

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Heise schreibt über uns und vergisst den Link

Posted by: Thomas M. Wed, 27 Jun 2007 09:33:01 GMT

Heise schreibt über unser gewonnenes Verfahren. Leider haben sie uns nicht vom Artikel aus verlinkt. Schade. Der erhoffte Besucherzustrom bleibt so wohl aus.

À propos Besucherzustrom

Nachdem es einige Anfragen nach Plakaten für MeinProf gegeben hat in letzter Zeit, basteln wir grad an einem PDF Dokument welches Ihr auf beliebig großen Plottern ausdrucken könnt ;)

Außerdem werdet ihr selbst das Plakat gestalten können. Denn nur ihr wisst welcher Spruch bei euren Mitstudenten am besten ankommen wird.

Alle bisherigen Unterlagen findet ihr unter Info - Werbematerial auf MeinProf - ja nachdem ob .de oder .at die entsprechenden Flyer.

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Landgericht Berlin veröffentlicht Urteilsbegründung in der Unterlassungsklage gegen MeinProf.de

Posted by: Alexander Mon, 25 Jun 2007 19:27:43 GMT

Das Landgericht hat die Urteilsbegründung unseres Berufungsverfahrens vom 31. Mai veröffentlicht.

Unten findet ihr die Pressemitteilung. Viel Überraschendes hält das Urteil nicht mehr bereit, aber mit großem Interesse haben wir gelesen, dass die beiden Kommentare gar nicht als Beleidigungen (genauer: unzulässige Schmähkritiken) aufzufassen sind. Das gibt uns natürlich eine Handlungshilfe und vor allem auch mehr "Spielraum" bei der Beurteilung, ob ein Kommentar wirklich beleidigend ist oder nicht.


 

Berlin, den 25.06.2007. Der Betreiber der Bewertungsplattform für Hochschulkurse und -dozenten MeinProf.de gewann Ende Mai das Berufungsverfahren im Streit um zwei Beleidigungen gegen einen Dozenten. Das Landgericht hat jetzt die Urteilsbegründung veröffentlicht.

Nachdem ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten auf MeinProf.de öffentlich als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet wurde, klagte dieser vor dem Amtsgericht Berlin erfolgreich auf Unterlassung. Dieses Urteil wurde am 31.Mai 2007 durch das Landgericht aufgehoben. Der Betreiber des Meinungsforums sei seinen Prüfungspflichten nachgekommen, indem er die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme gelöscht hat.

Die kürzlich veröffentlichte Urteilsbegründung (27 S 2/07) macht deutlich, dass den Betreibern von Meinungsforen keine Vorab-Prüfungspflichten aller Einträge anheim fallen. Erst mit Kenntnisnahme könnten diese als Mitstörer zusätzlich in Anspruch genommen werden. Damit befindet sich die Rechtsprechung in Einklang mit dem im März ergangenen Urteil des BGH (VI ZR 101/06).

Das Gericht stellte ebenfalls fest, dass die beanstandeten Kommentare “Psychopath” und “echt das Letzte” noch nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschritten. Der Anwalt des Betreibers Dr. Grosskopf wies zu Recht darauf hin, dass auch scharfe und überspitze Äußerungen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fielen.

Auf MeinProf.de können sich seit November 2005 Studenten aller Hochschulen über die Kurse ihrer Dozenten informieren und diese bewerten. Bis jetzt wurden 230.000 Bewertungen für 60.000 Kurse von 31.000 Dozenten abgegeben.

MeinProf wurde von fünf Studenten der Technischen Universität Berlin gegründet und wird von diesen betrieben. In Rechtsfragen unterstützt sie Dr. Lambert Grosskopf, ein in Bremen tätiger Fachanwalt für IT-Recht und selbst Dozent für Urheber- und Medienrecht an der Universität Bremen und der Hochschule Bremen.


 

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Forenhaftung bei Radio Fritz - Trackback

Posted by: Thomas M. Mon, 11 Jun 2007 08:47:23 GMT

Auch Johnny Haeusler hat sich nun in seiner Sendung kurz mit dem Thema Forenhaftung beschäftigt. Von Minute 05:20 bis 11:10 könnt ihr ihn zusammen mit Udo Vetter im Interview hören.

Unser Anwalt Lambert Grosskopf ist übrigens auch morgen und übermorgen auf der D.A.CH Security 2007 in Klagenfurt vertreten, auf der er über Bewertungsportale im Internet referieren wird. Also auch über uns. :)

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Verhandlungsprotokoll und BGH-Urteil

Posted by: Thomas K. Tue, 05 Jun 2007 16:11:03 GMT

Das Protokoll der Verhandlung vom 31.05.2007 vor dem Landgericht Berlin wurde uns jetzt zugestellt. Da wir bereits einige Nachfragen zu Details des Prozesses erhalten haben, möchten wir hier erstmal das Gerichtsprotokoll veröffentlichen. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir diese natürlich ebenfalls bereit stellen.

Wer sich das PDF-Dokument nicht anschauen möchte, hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wird aufgehoben und die Klage gegen MeinProf.de abgewiesen.
  • Der klagende Professor trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • Eine Revision wird nicht zugelassen.

Heute ist übrigens auch die lang erwartete Urteilsbegründung zur Forenhaftung veröffentlicht worden. Nähere Infos dazu gibt es bereits bei heise online.

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Server mal wieder am Anschlag

Posted by: Thomas K. Tue, 05 Jun 2007 11:00:34 GMT

Aufgrund der erfreulich hohen Presseresonanz zum Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht Berlin Ende Mai (u.a. N24, Golem.de, Netzzeitung, Computerbase und SPIEGEL ONLINE) wurden unsere Server mal wieder vor eine Aufgabe gestellt, der sie nicht immer ganz gewachsen waren.

Wir möchten daher für die zeitweilige Nichterreichbarkeit von MeinProf.de, bzw. die doch zum Teil sehr langen Ladezeiten um Verständnis bitten und hoffen, dass sich die Lage bald wieder etwas beruhigt hat.

Das MeinProf-Team

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