Landgericht Berlin entscheidet bei Forenhaftung im Berufungsverfahren zu Gunsten von MeinProf.de

Posted by: Thomas M. Sun, 03 Jun 2007 13:03:53 GMT

Morgen geht folgende Mitteilung an die Presse! Wir haben vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg in der Frage der Forenhaftung errungen. Aber lest selbst! Wir hoffen uns nun nach den sinnlosen Rechtsstreitigkeiten der letzten Zeit wieder voll auf die Entwicklung des Portals konzentrieren zu können.

 

Berlin, den 04.06.2007. Der Betreiber der Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten MeinProf.de gewinnt in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin. Er muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt.

Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Auf MeinProf.de können seit November 2005 Studenten aller Hochschulen die Kurse ihrer Dozenten bewerten und kommentieren. Bis jetzt wurden 230.000 Bewertungen für 60.000 Kurse von 32.000 Dozenten abgegeben.

MeinProf wurde von fünf Studenten der Technischen Universität Berlin gegründet und wird von diesen betrieben. In Rechtsfragen unterstützt sie Dr. Lambert Großkopf, ein in Bremen tätiger Fachanwalt für IT-Recht und selbst Dozent für Urheber- und Medienrecht an der Universität Bremen und der Hochschule Bremen.

Update 05.06.2007:

Das Protokoll der Verhandlung und einige weitere Informationen, sind jetzt hier in einem weiteren Blog-Post verfügbar.

Update 25.06.2007:

Das Landgericht hat uns jetzt die Urteilsbegründung zukommen lassen. Wir haben dazu noch einen weiteren Blog-Eintrag verfasst..

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Datenschutz im Radio

Posted by: Thomas M. Mon, 26 Feb 2007 11:48:22 GMT

Heute Abend könnt ihr auf Radio Fritz bei Holgi im BlueMoon mehr zum Thema Datenschutz erfahren, denn es wird Herr Dix, derzeitiger Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin, zu Gast sein.

Die Sendung beginnt um 22 Uhr und endet um 1 Uhr.

Den LiveStream gibt es hier.
Die Radiofrequenzen dort.

Thomas M.

 

p.s.

Wir sind vielleicht auch Thema

 

UPDATE

 

Unser VOIP Telefon hat, wie soll es anders sein, zur Sendezeit gestreikt und ich konnte nicht aus Wien telefonieren ... Schade

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Bericht über MeinProf auf KAI3.tv

Posted by: Thomas M. Mon, 04 Sep 2006 19:47:39 GMT

Hallo liebe Leser,

ein MeinProf-Nutzer aus Köln hat uns liebenswürdiger Weise auf einen Fernsehbeitrag bei NRW.TV aufmerksam gemacht. Dieser wurde auch von ihm bei Google Video hinterlegt. - Danke.

Neben einer Vorstellung der Seite könnt ihr auch Herrn Schmitz von Rheinischen Fachhoschule Köln als Dozenten zu unserer Seite hören. Er spricht über die Erfahrungen und Vorteile der Seite sowie was seiner Meinung nach einen guten Dozenten ausmacht. Zum Ende gibt es auch noch eine Einschätzung zur rechtlichen Lage von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Immaterialgüter- und Medienrecht, Rechtsvergleichung an der Ruhr-Universität Bochum. Er erklärt kurz die Unterschiede zwischen Meinungen und Tatsachenbehauptungen und die daraus folgenden Rechte und Pflichten. - aber seht einfach selbst!

  • Homepage von Bernd Schmitz
  • Bernd Schmitz bei MeinProf
  • Homepage von Karl- Nikolaus Peifer
  • einen ganz besondern Dank nochmal für den Hinweis auf den Beitrag an Daniel und einen schönen Montagabend!

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    "Meinungsfreiheit überwiegt Datenschutz"

    Posted by: Thomas K. Thu, 24 Aug 2006 10:30:00 GMT

    Der Frankfurter Jurist und Datenschützer Dr. Patrick Breyer hat in seinem Blog einen interessanten Artikel zur datenschutzrechtlichen Situation von MeinProf.de veröffentlicht, der auch einen kurzen Briefwechsel mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix umfasst.

    Herr Breyer legt dabei ausführlich dar, weshalb die Meinungsfreiheit in diesem Fall den Datenschutz überwiegt. Er nennt dabei auch einige Forderungen, die seiner Ansicht nach ausreichen um die Interessen der bewerteten Dozenten zu wahren. Diese umfassen vor allem die Möglichkeit, dass Dozenten eine Stellungnahme zu den eingetragenen Bewertungen abgebenen können und auch explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich um subjektive und nicht nachprüfbare Bewertungen handelt - zwei Punkte, die wir bereits vor einigen Monaten umgesetzt haben.

    Ein weiterer Teil seiner Abhandlung befasst sich mit der Frage, ob uns als Diensteanbieter eine allgemeine Überwachungs- und Forschungspflicht auferlegt werden kann, ob rechtswidrige Inhalte bei MeinProf.de wurden. Hier geht Herr Breyer - konform mit dem § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG und der jüngsten Entscheidung des OLG Düsseldorf - davon aus, dass sich für uns als Betreiber keine weiteren Prüfungspflichten ergeben und wir erst bei Kenntnisnahme rechtsverletzender Äusserungen eingreifen müssen.

    Allen Interessierten sei nochmal eine Lektüre des Artikels empfohlen.

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