Morgen geht folgende Mitteilung an die Presse! Wir haben vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg in der Frage der Forenhaftung errungen. Aber lest selbst! Wir hoffen uns nun nach den sinnlosen Rechtsstreitigkeiten der letzten Zeit wieder voll auf die Entwicklung des Portals konzentrieren zu können.
Berlin, den 04.06.2007. Der Betreiber der Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten MeinProf.de gewinnt in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin. Er muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.
Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt.
Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
Auf MeinProf.de können seit November 2005 Studenten aller Hochschulen die Kurse ihrer Dozenten bewerten und kommentieren. Bis jetzt wurden 230.000 Bewertungen für 60.000 Kurse von 32.000 Dozenten abgegeben.
MeinProf wurde von fünf Studenten der Technischen Universität Berlin gegründet und wird von diesen betrieben. In Rechtsfragen unterstützt sie Dr. Lambert Großkopf, ein in Bremen tätiger Fachanwalt für IT-Recht und selbst Dozent für Urheber- und Medienrecht an der Universität Bremen und der Hochschule Bremen.
Update 05.06.2007:
Das Protokoll der Verhandlung und einige weitere Informationen, sind jetzt hier in einem weiteren Blog-Post verfügbar.
Update 25.06.2007:
Das Landgericht hat uns jetzt die Urteilsbegründung zukommen lassen. Wir haben dazu noch einen weiteren Blog-Eintrag verfasst..