Datenschutz verhängt Bußgeld gegen MeinProf

Posted by: Thomas M. Mon, 28 Apr 2008 10:16:10 GMT

Dazu unsere Pressemitteilung

Berlin, den 28.04.2008. Die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf sollen durch einen Bußgeldbescheid vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kapitulation gezwungen werden. Die Initiatoren des Portals geben aber nicht auf und werden die Interessen ihrer Kommilitonen gegebenenfalls auch vor Gericht durchsetzen.

Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit nunmehr 2,5 Jahren und konnte inzwischen 300.000 Bewertungen sammeln. Auf dieser Grundlage wurde 2007 das erste Ranking deutscher Hochschulen veröffentlicht, das allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigt.

Die Qualität der Lehre ist in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Erstmals wird über Hochschulexzellenz abseits der Forschung öffentlich diskutiert. Durch MeinProf kommt Bewegung in die deutsche Hochschullandschaft, und in ersten Fällen konnte schon eine Verbesserung der Lehrqualität von Studenten und Dozenten festgestellt werden. Dennoch wird eine Plattform, die Leistung und Standards öffentlich darstellt und diskutiert, nicht von jedem gern gesehen. So versuchte ein Professor im vergangenen Jahr die Veröffentlichung seines Namens und der Bewertungen seiner Lehrveranstaltungen gerichtlich zu unterbinden. Er scheiterte mit diesem Versuch vor dem Landgericht Berlin.

Trotz dieser und vergleichbarer gerichtlicher Entscheidungen hat es sich der Berliner Datenschutz zur Aufgabe gemacht, den studentischen Initiatoren des Projektes das Leben schwer zu machen. Die Behörde will zwei Ordnungswidrigkeiten entdeckt haben, welche jeweils mit bis zu 25.000 € bestraft werden können.

So vergleicht der Datenschutz das Portal mit der SCHUFA und besteht auf eine Schließung für die Öffentlichkeit. Bewertungen dürften nur eingesehen werden, wenn die Studierenden nachweisen können, dass sie die Veranstaltung tatsächlich besucht hätten. Lehrevaluationen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie von zukünftigen und aktuellen Studenten sowie Hochschulvertretern eingesehen werden können.

Des Weiteren verlangt die Behörde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen, sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren. Die Forderung ist praktisch nicht umsetzbar, jedoch wurden sämtliche Gegenvorschläge der Betreiber – wie beispielsweise die regelmäßige Benachrichtigung der jeweiligen Hochschulen – von der Datenschutzbehörde abgelehnt.

Der Anwalt von MeinProf, Dr. Lambert Grosskopf, selbst Dozent an der Hochschule Bremen, hält die Rechtsauffassung des Datenschutzes für falsch: "Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern und kann nicht nur den Inhalt, sondern auch den Ort und damit die Verbreitung seiner Äußerung frei bestimmen."

Nach Auskunft von Thomas Metschke, Mitgründer von MeinProf, werden die Berliner Betreiber gemeinsam mit ihrem Anwalt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen: „Wir stellen uns darauf ein, das vor Gericht auszutragen. Es geht um Transparenz und Qualitätsverbesserung der Lehre. Wir werden uns durch den" Bußgeldbescheid nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern weiter die Interessen der Studenten vertreten. Wir machen das für unsere Kommilitonen."

Posted in ,  | Tags , , , ,  | 11 comments | 2 trackbacks

Pressemitteilung - MeinProf Hochschulranking für Lehrqualität in Deutschland!

Posted by: Thomas M. Thu, 30 Aug 2007 06:29:41 GMT

Heute geht folgende Pressemitteilung (Download) raus. Wir gratulieren allen TOP Hochschulen und werden euch diese dann auch in den nächsten Tagen hier im Blog präsentieren.

Fachhochschulen besser als Universitäten? Erstes Hochschulranking für Lehrqualität in Deutschland!

Berlin, den 30.08.2007. Anlässlich der 250.000sten Bewertung einer Lehrveranstaltung auf dem Internetportal MeinProf.de wurden erstmals Durchschnittsnoten aller Hochschulen ermittelt. Den ersten Platz erreichte die FH Aschaffenburg vor der FH Koblenz und der FH Landshut.

Auf dem MeinProf.de Internetportal können sich seit November 2005 Studenten aller Hochschulen über die Kurse ihrer Dozenten informieren und diese bewerten. Bis zum heutigen Tag wurden 250.000 Bewertungen für über 63.000 Kurse von mehr als 32.000 Dozenten abgegeben. Erstmals wurden die Top10 Hochschulen ermittelt. Berücksichtigt wurden dabei nur Hochschulen mit mehr als 1000 Bewertungen.

Platz Hochschule Anzahl der
Bewertungen
Durchschnitt
1 FH Aschaffenburg 1180 1,74
2 FH Koblenz 1271 2,03
3 FH Landshut 1889 2,04
4 Uni Passau 1795 2,10
5 FH Flensburg 1339 2,10
6 HS Pforzheim 2096 2,10
7 Uni Bonn 1224 2,11
8 Uni Koblenz-Landau 1735 2,11
9 Uni Jena 1545 2,13
10 FH Dortmund 1947 2,14

Ab sofort werden in regelmäßigen Abständen die Durchschnittsnoten der Hochschulen in Deutschland von MeinProf erhoben. Das MeinProf-Team möchte dabei ein Hochschulranking etablieren in welchem allein die Qualität der Lehrveranstaltungen Kriterium ist.

Das Portal wird sich von einem reinen Bewertungsportal zum Anlaufpunkt für Informationen rund um Lehrveranstaltungen entwickeln. Neben der Möglichkeit zu einem Kurs Literatur zu empfehlen, zu kaufen und verkaufen, sind Foren zum direkten Austausch zwischen Studenten und auch Dozenten eingerichtet.

Posted in , , , , ,  | Tags , ,  | 1 comment | no trackbacks

Landgericht Berlin entscheidet bei Forenhaftung im Berufungsverfahren zu Gunsten von MeinProf.de

Posted by: Thomas M. Sun, 03 Jun 2007 13:03:53 GMT

Morgen geht folgende Mitteilung an die Presse! Wir haben vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg in der Frage der Forenhaftung errungen. Aber lest selbst! Wir hoffen uns nun nach den sinnlosen Rechtsstreitigkeiten der letzten Zeit wieder voll auf die Entwicklung des Portals konzentrieren zu können.

 

Berlin, den 04.06.2007. Der Betreiber der Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten MeinProf.de gewinnt in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin. Er muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt.

Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Auf MeinProf.de können seit November 2005 Studenten aller Hochschulen die Kurse ihrer Dozenten bewerten und kommentieren. Bis jetzt wurden 230.000 Bewertungen für 60.000 Kurse von 32.000 Dozenten abgegeben.

MeinProf wurde von fünf Studenten der Technischen Universität Berlin gegründet und wird von diesen betrieben. In Rechtsfragen unterstützt sie Dr. Lambert Großkopf, ein in Bremen tätiger Fachanwalt für IT-Recht und selbst Dozent für Urheber- und Medienrecht an der Universität Bremen und der Hochschule Bremen.

Update 05.06.2007:

Das Protokoll der Verhandlung und einige weitere Informationen, sind jetzt hier in einem weiteren Blog-Post verfügbar.

Update 25.06.2007:

Das Landgericht hat uns jetzt die Urteilsbegründung zukommen lassen. Wir haben dazu noch einen weiteren Blog-Eintrag verfasst..

Posted in , ,  | Tags , ,  | 8 comments | no trackbacks