Auch die Deutschen und Schweizer Studierenden haben es ja sicher mitbekommen. In Österreich wurden die Studiengebühren zum 01.01.2009 abgeschafft.
Wir wollen hier aufgrund der großen Verwirrungen, wer warum jetzt evtl. doch etwas zahlt, einen "kleinen" Post in unserem Blog dazu schreiben. Zu Themen wie ob das finanz- oder hochschulpolitisch klug ist, äußern wir uns nicht - wir haben da ja eh keinen Einfluss drauf. :D Jetzt ist es so und für die meisten Studierenden bedeutet es einfach eine Entlastung. Nun zu den Fakten ..
Das Gesetz
besagt, dass
- Studierende aus der Europäischen Union und
- Studierende, die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages Österreichern in Hinblick auf den Berufszugang gleichgestellt sind (z.B. Studenten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder Konventionsflüchtlinge)
erst wenn sie die vorgesehene
Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschreiten einen Studienbeitrag leisten müssen. Also kurz ab dem dritten Semester drüber zahlt man.
Wenn während der Zeit des Studiums ein Präsenz-Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wird, wird man dafür nicht bestraft. Sprich: Die Zeiten werden nicht auf die Studiendauer angerechnet.
Bereits ab dem ersten Semester muss man als Studierender aus Drittstaaten einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester zahlen. Der doppelte Studienbeitrag von früher entfällt also. Außerdem müssen Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern (DAC-Liste) voraussichtlich weiterhin keinen Studienbeitrag zahlen müssen.
Befreiung vom Studienbeitrag
Natürlich gibt es weiterhin gute Gründe sich vom Studienbeitrag befreien zu lassen. Das sind die folgenden:
- eine Krankheit, welche einen mehr als 2 Monate am Studium hindert,
- eine Schwangerschaft (auch hier mehr als 2 Monate Hinderung am Studienfortschritt),
- die überwiegende Betreuung von eigenen oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Geburtstag bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt,
- Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% und
- NEU: eine Erwerbstätigkeit mit einem Jahreseinkommen von mindestens 4886,14 Euro (das sind 14 mal die Geringfügigkeitsgrenze).
Vor allem der letzte Punkt sollte vielen Studierenden sehr helfen. Da man früher ja regelrecht bestraft worden ist, wenn man etwas dazuverdienen musste.
Nachgewiesen werden muss hier immer das vergangene Jahr. Also für das SS 09 und das WS 09/10 muss das Einkommen des Kalenderjahres 2008 nachgewiesen werden.
Welche Nachweise für die anderen Erlassgründe vorgelegt werden müssen, ist derzeit noch offen. Sicher ist aber: Sie müssen bis zum Ende der Zulassungsfrist (bzw. Nachfrist) eingereicht werden. Schafft man dies nicht, muss man den Studienbeitrag vorstrecken und bekommt ihn dann zurückerstattet.
Interessant ist noch eine Kleinigkeit. Wenn man das alles wörtlich nimmt - sprich eine Abschaffung ab dem 01.01.2009, müsste man sich von der Uni ja vom Studienbeitrag dieses Semester den Teil für den Jänner zurückerstatten lassen können?
Alle Angaben sind gut recherchiert, trotzdem können wir natürlich hier keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. :) Wir hoffen ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.